Praktiker*innen Arbeitssicherheit verfügen über ein Überblickswissen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und den zugehörigen Normen wie z. B. Arbeitsstättenverordnung (AstV), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und ISO 45001. Die Ausbildung vermittelt ein Grundverständnis zu den rechtlichen und normativen Vorgaben, um die Beauftragten und zuständigen Personen an den direkten Arbeitsplätzen zu unterstützen und zu arbeitssicherheitsrelevanten Vorgängen und Abläufen (Unterweisungen, Begehungen, etc.) einen wertvollen Beitrag zu leisten.
Keine
Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf den Lehrgang „Praktiker*in Arbeitssicherheit" SPRA.
Ausbildung entsprechend dem Lehrgang „Praktiker*in Arbeitssicherheit" SPRA.
Die schriftliche Prüfung im Anschluss an den Lehrgang besteht aus einem Single- bzw. Multiple-Choice-Test. Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Prüfungsgebühr ist in der Kursgebühr enthalten.
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Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Praktikerin bzw. Praktiker Arbeitssicherheit. |
3 Jahre
Mit der Anmeldung zum Lehrgang erfolgt auch die Anmeldung zur Prüfung.
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