Die ÖQA Zertifizierungs-GmbH ist vom BMDW, auf Basis der ISO/IEC 17065, als Zertifizierungsstelle für Dienstleistungen (Ausnahme GRL 06 Arztpraxen) akkreditiert.
Für die Zertifizierung und Verleihung der Austria Gütezeichen gelten die jeweilige Güterichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Gesundheitssystem in Österreich kann im Vergleich zu anderen Ländern sicher als vorbildlich bezeichnet werden. Präventive Gesundheitsvorsorge, medizinischer Fortschritt sowie die gute medizinische Betreuung und Versorgung sind für die steigende Lebenserwartung gute Voraussetzung.
Die Patienten sind immer mehr bereit, Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und für zusätzliche Leistungen finanzielle Mittel aufzubringen. Ärzte werden dabei immer mehr als Gesundheitspartner der Patienten verstanden. In der Betreuungsqualität spielen daher Beratung zur nachhaltigen Steigerung und Erhaltung der Gesundheit und Prävention eine wichtige Rolle.
Das Austria Gütezeichen fokussiert auf die patientenorientierte Arztpraxis und umfassende Betreuungsqualität und ist damit ein Nachweis für Servicequalität – der Mensch steht im Mittelpunkt. Patienten verfügen mit dem Austria Gütezeichen über eine Orientierungshilfe bei der Auswahl ihres Gesundheitspartners und fühlen sich umfassend betreut.
Mit dem Austria Gütezeichen für Arztpraxen wird die über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Qualitätsicherung durch eine neutrale Stelle dokumentiert.
Der Antragsteller verpflichtet sich freiwillig, die Beratungs- und Betreuungsqualität für ihre Patienten auf einem hohen und nachvollziehbaren Niveau anzubieten.
Mit dem Austria Gütezeichen für Arztpraxen wird die Orientierung an den Bedürfnissen und Rechten der Patienten berücksichtigt. Der Mensch steht im Mittelpunkt und dabei ist nicht nur die medizinische Versorgung von Bedeutung, sondern Patientensicherheit, fachübergreifende Koordinierung und Servicequalität sind wesentliche Anliegen. Austria Gütezeichen schaffen eine Basis für die Steigerung des Qualitätsbewusstseins und stetige Weiterentwicklung.
Mit dem Austria Gütezeichen „Arztpraxen“ wendet sich die ÖQA an alle niedergelassenen Ärzte.
Das Austria Gütezeichen fokussiert auf die patientenorientierte Arztpraxis und umfassende Betreuungsqualität und ist damit Nachweis der Servicequalität – der Mensch steht im Mittelpunkt. Patienten verfügen mit dem Austria Gütezeichen über eine Orientierungshilfe bei der Auswahl ihres Gesundheitspartners und fühlen sich umfassend betreut. Dabei werden sie in ihrer Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit unterstützt und gefördert.
Mitarbeiter in Arztpraxen werden aktiv eingebunden und erleben die Bedeutung ihrer Arbeit bewusster. Ideen und Verbesserungsmaßnahmen entstehen, wodurch Kreativität und Problemlösungskompetenz nachhaltig gefördert werden.
Zufriedene Patienten und motivierte Mitarbeiter sind der Hauptnutzen der ausgezeichneten Arztpraxis. Weiters dürfen mit dem Austria Gütezeichen ausgezeichnete Arztpraxen das Gütezeichen in der aktiven Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Drucksorten, Homepage, Türschild, etc.) verwendet. Damit steigern ausgezeichnete Praxen ihren Bekanntheitsgrad und ihr Image. Der langfristige Nutzen liegt in der kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistungen und der Möglichkeit zur Einführung eines Qualitätsmanagements für die gesamte Arztpraxis.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Beschäftigung von qualifiziertem und eingeschultem Personal mit klar definierten Zuständigkeiten sowie entsprechende technisch-medizinische Ausstattung inklusive Wartung und Instandhaltung werden vorausgesetzt.
Ebenso wie die Erfüllung aller Anforderungen der Güterichtlinie während der gesamten Gültigkeit des Zertifikats.
Grundlage ist die Güterichtlinie GRL06 „Arztpraxen“. Die Güterichtlinie beinhaltet rechtlich Fragen, Anforderungen an die Organisation und Struktur sowie medizinisch-organisatorische Abläufe und Ergebnisse.
Recht
- Meldepflichten
- Ausübungsbefugnis
- Verträge Versicherung
Organisation und Struktur
- Verantwortung
- Aus- und Weiterbildung
Medizinisch-organisatorische Abläufe
- Intimsphäre
- Transparenz
- Information
- Dokumentation
Anforderungen an die Ergebnisse
- Compliance
- Schnitt/Nahtstellenmanagement
- Beschwerdemanagement
Erstbegutachtung
- Vorprüfung (Fragenkatalog)
- Begutachtung vor Ort (Umfang gem. Güterichtlinie)
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)
Verlängerungsbegutachtung
- Nach 2 Jahren
- Umfang und Ablauf wie bei Erstbegutachtung
- Prüf- und Überwachungsbericht
- Zertifikat (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)