07. Sep. 2020

Welche Förderungen gibt es für Bildung?

Geförderte Weiterbildung? Ja, bitte!

Lebenslanges Lernen ist in Zeiten der Krise wichtiger denn je. Während COVID-19 unsere Wirtschaft auf den Kopf gestellt hat, wissen wir, dass sich Aus- und Weiterbildung in jeder Lebenslage lohnt. Da aber viele von uns den finanziellen Gürtel nun etwas enger schnallen müssen, sollte man auf jeden Fall versuchen sich eine Bildungsförderung zu Nutzen zu machen.

Welche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen?

Die Förder-Voraussetzungen betreffend der Person, die die Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchte, sind von Fördergeber zu Fördergeber verschieden. Es gibt hier Unterschiede bezüglich Wohnort, Dienstverhältnis, Alter, Bildungsstand, etc. Förderdatenbanken unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Förderung. Beispielsweise finden Sie auf der Seite www.erwachsenenbildung.at unter Eingabe weniger Eckdaten für Sie passende Förderungen.

Wesentlich für alle Fördergeber ist aber die Auswahl des Bildungsanbieters. Bildungsanbieter müssen Qualitätsanforderungen erfüllen, damit ihre Kurse förderbar sind. Ob diese Anforderungen erfüllt wurden, erkennt man daran ob der Anbieter über ein Ö-Cert verfügt (wie z. B. die Quality Austria).

Sie möchten privat eine Aus- oder Weiterbildung machen?

Ihre erste Anlaufstelle ist Ihre Landesregierung. Alle Bundesländer bieten Weiterbildungsförderungen für ihre Bewohner an. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland. Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen werden zwischen 20% und 100% der Kurskosten gefördert.

Sehen wir uns als Beispiel Oberösterreich an mit dem Oberösterreichischen Bildungskonto:

Voraussetzungen für das Beispiel Oberösterreich:

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Bildungseinrichtung muss über ein Ö-Cert verfügen (z. B. Quality Austria)
  • 75% Anwesenheit
  • Ausbildung muss innerhalb eines Jahres nachweislich beruflich angewendet werden
  • Zielgruppe: Personen in einem aufrechtem Dienstverhältnis oder Wiedereinsteiger nach Karenz, bei mind. 6 monatigem Arbeitsverhältnis vor Karenz oder Arbeitslose oder freie Dienstnehmen
  • Akademiker mit einem max. Bruttoeinkommen von € 2.700,-

Förderhöhe:

30% der Kurskosten, jedoch max. € 2.000,-
60% für Wiedereinsteiger nach der Karenz oder Personen über 50 mit max. € 2.200,- Bruttoeinkommen

Weitere Informationen zum Oberösterreichischen Bildungskonto finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zu den Links der Fördergeber der anderen Bundesländer.

Sie möchten als Unternehmen Ihre Mitarbeiter weiterbilden und dafür eine Förderung in Anspruch nehmen?

Hierfür ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Betreuer beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS). Das AMS bietet für alle österreichischen Unternehmen eine „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“.

Voraussetzungen für eine Qualifikation:

  • Die Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich anwendbar sein.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen (entspricht einem 2 Tages Seminar).
  • Zielgruppe:
    • Mitarbeiter, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
    • Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
    • Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben

Förderhöhe:

50% der Kurskosten und 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde (bei einer Weiterbildung ab mindestens 16 Unterrichtseinheiten); max. € 10.000,- pro Person und Begehren

Neben dieser Förderung des Arbeitsmarktservice Österreich, gibt es auch von einzelnen Bundesländern Förderungen die Unternehmen für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter in Anspruch nehmen können. Dies gilt für die Bundesländer Burgenland, Steiermark und Kärnten.

Etwaige Weiterbildungsförderungen im Rahmen der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe ab 1. Oktober 2020 werden demnächst vom AMS veröffentlicht.

Ansprechperson

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