08. Apr 2019

IFS Food Checks – aus Alt mach Neu

Seit 01. März 2019 ist es wieder möglich, dass sich Unternehmen freiwillig für IFS Food Safety Checks über die IFS Website anmelden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung ist, dass das Unternehmen ein gültiges IFS Zertifikat besitzt und dass dieses zum Zeitpunkt der Anmeldung noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Die IFS Food Safety Checks zielen darauf ab, festzustellen, ob ein Lebensmittelbetrieb die Anforderungen des IFS Food 6.1 mit Schwerpunkt HACCP, Personal- und Betriebshygiene sowie Schädlingsmanagement ausreichend erfüllt. Es werden folglich nicht alle Anforderungen des IFS Food 6.1 geprüft, sondern nur ausgewählte Anforderungen, die sich auf diese Schwerpunkte beziehen. Die IFS Food Safety Checks werden – wie auch in der Vergangenheit – eintägig und unangekündigt durchgeführt und es bleibt wie bisher den Unternehmen überlassen, die Ergebnisse dieser Checks im Rahmen einer individuellen Freigabe den Handelsunternehmen zugänglich zu machen oder nicht.

Die Planung, Durchführung und Bewertung des IFS Food Safety Checks sowie die Beauftragung der eingesetzten Auditorinnen und Auditoren erfolgt unabhängig von der für die IFS Zertifizierung verantwortlichen Zertifizierungsstelle direkt über die IFS Management GmbH.

Die Bewertung des IFS Food Safety Check sieht ein „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vor. Auf der Homepage des IFS kann das Merkblatt zum Nichtbestehen eines IFS Food Safety Checks heruntergeladen werden. Darin wird u.a. darauf verwiesen, dass im Zuge des IFS Food Safety Checks Fotos als objektive Nachweise im Falle von erheblichen Abweichungen und Feststellungen, die zu einem Nichtbestehen des Audits führen können, gemacht werden. Diese Fotos werden lediglich zur Beweissicherung archiviert, aber keinesfalls in der Datenbank hochgeladen oder für Dritte zugänglich gemacht. Die Beurteilung „nicht bestanden“ wird in der Regel dann erforderlich sein, wenn Abweichungen festgestellt werden, die vergleichbar mit einer Major- und/oder KO Bewertung im Rahmen eines Zertifizierungsaudits zum Ergebnis „Audit nicht bestanden“ führen.

Der Ablauf und die einzelnen Schritte, wie im Falle einer Bewertung „nicht bestanden“ vorgegangen wird, werden ausführlich erläutert. Innerhalb eines Arbeitstages nach dem Abschlussgespräch hat das Unternehmen die Möglichkeit, zu den Abweichungen, die zum Ergebnis „nicht bestanden“ geführt haben, per Mail an safetychecks(at)ifs-certification.com Stellung zu nehmen. Die Zertifizierungsstelle wird nach Ablauf des Review-Prozesses und mit dem Hochladen des finalen Berichts in der IFS Datenbank informiert und vom IFS Integrity Program aufgefordert, innerhalb einer Woche über eventuelle Auswirkungen auf das aktuelle Zertifikat zu entscheiden. Das Ergebnis „nicht bestanden“ führt damit nicht zwingend zu einer Suspendierung des laufenden Zertifikates.

Weitere Informationen zu den IFS Food Safety Checks, so auch ein Merkblatt zur Vorbereitung und zum Ablauf eines IFS Food Safety Checks, stehen auf der Homepage des IFS zum Download bereit.

Autorin

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Frau Mag. Elisabeth Voltmer

Netzwerkpartnerin, Produktexpertin Trainings Lebensmittelsicherheit

Ansprechpartner Lebensmittelsicherheit

Team

quadratisches Portraitbild von Wolfgang Leger-Hillebrand

Herr DI Wolfgang Leger-Hillebrand

Prokurist Branchenmanagement Lebensmittelsicherheit

Team

Portraitbild in schwarz weiß von Christina Reichhold mit offenen Haaren

Frau Mag. Christina Reichhold

Business Development Lebensmittel

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Frau Mag. Elisabeth Voltmer

Netzwerkpartnerin, Produktexpertin Trainings Lebensmittelsicherheit

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