ID 340
VDA 6.3 – Verlängerung der Qualifikation „Zertifizierte/r Prozess-Auditor/in VDA 6.3“ (2010)
Voraussetzungen zur Verlängerung der Qualifikation
Um die VDA 6.3-Qualifikation erfolgreich verlängern zu können, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Nachzuweisen ist die Auditerfahrung in einem Umfang von mindestens fünf Prozessaudits oder Potenzialanalysen als verantwortliche/r Auditor/in im Gültigkeitszeitraum. Anerkannt werden sowohl interne als auch externe Prozessaudits. Zusätzlich ist die Qualifikationsbescheinigung der „VDA 6.3 – Upgrade-Schulung: von VDA 6.3 (2010) zu VDA 6.3 (2016)“ oder der „VDA 6.3 – Kompetenz-Schulung für zertifizierte Prozess-Auditor/innen“ einzureichen. Falls die geforderte Auditerfahrung nicht nachgewiesen werden kann, ist zur Verlängerung der VDA 6.3-Qualifikation der Besuch der Schulung „VDA 6.3 – Kompetenz-Schulung für zertifizierte Prozess-Auditor/innen“ (ID 341) erforderlich.
Zielgruppe
Eine Verlängerung ihrer Qualifikation können nur zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (2010) beantragen. Verlängerungen für Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (2016) werden erst ab Januar 2020 fällig – die erforderlichen Voraussetzungen hierfür werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Zertifikat und Auditorenkarte
Nach positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummerierung und entsprechender Auditorenkarte ausgestellt sowie der dazugehörige Eintrag in die Datenbank des VDA QMC vorgenommen. Zertifikat und Auditorenkarte sind drei Jahre gültig. Ein neues Zertifikat und eine neue Auditorenkarte werden auf Antrag ausgestellt, wenn die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden.
Teilnahmegebühr
€ 200,- (exkl. 20 % MWSt.)
Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die Antragsprüfung, die Ausstellung und Zusendung eines neuen VDA-Zertifikats, einer neuen Auditorenkarte sowie den Eintrag in die Datenbank des VDA QMC.
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