03. Jun 2019

„Eine Hand wäscht die andere“ im Zwiespalt mit Korruption

Was haben ein uraltes lateinisches Sprichwort, die momentane politische Situation und die Entscheidungen als Unternehmer gemeinsam?

Sie alle folgen dem Ausspruch „manus manum lavat“, also „eine Hand wäscht die andere“. Gemeint ist die sogenannte „gegenseitige Hilfe“. Eine gemeinschafts- und freundschaftsfördernde Vorgehensweise wird in der damaligen Zeit, wie auch in der heutigen Zeit begrüßt (vgl. Schmidthuber, Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in Österreich, 2.).

Gegenseitige Hilfe oder Korruption?

Gerade als Machthaber einer Unternehmung ist es natürlich das erklärte Ziel in freundschaftlichem Auskommen Vorteile für ihr Unternehmen zu lukrieren. Früher wie heute wird dabei eine einseitige Vorteilsannahme ohne eine entsprechende Gegenleistung als „unredlich“ angesehen. In unserer modernen und globalen Gesellschaft sind wir allerdings stärker vernetzt als je zuvor. Dies hat zur Folge, dass gegenseitige Hilfe und Unterstützung auf keinen Fall einen Nachteil in der Gesellschaft bzw. der Allgemeinheit verursachen darf. Ist dies der Fall, so muss sich der Unternehmer um eine neue Begrifflichkeit kümmern: die der „Korruption“. Eine klare einheitliche Korruptionsdefinition existiert allerdings nicht, auch wenn es unzählige Definitionsversuche in der Literatur und verschiedenen nicht-wissenschaftlichen Texten gibt. Fest steht jedenfalls, Korruption kostet in Europa über 900 Milliarden Euro (das ist fast sechs Mal so viel wie der gesamte EU-Haushalt), hemmt Entwicklungen, vermindert die Qualität und zerstört Firmen und im schlimmsten Fall sogar Leben.

Korruption als Compliance-Thema

Korruption betrifft aber nicht nur Politik, sondern ist ein wichtiges Compliance-Thema für heimische Unternehmen. Der Korruptionsbereich verlangt vom Geschäftsführer die Kenntnis und die Einhaltung einer Fülle an Gesetzen (Strafgesetzbuch, Unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht etc.). Wird ein unternehmerisches Vorgehen – und sei es auch nur als freundschaftlicher Vorteilsaustausch verstanden worden – als korruptes Verhalten entlarvt, drohen mitunter geschäftsschädigende Strafen bis hin zum Freiheitsentzug.

Maßnahmen und ihre Bedeutung

Gesetzte Schwerpunkte großer internationaler Firmen in Richtung Antikorruptionsmaßnahmen finden derzeit hohe Beachtung. So beispielsweise die neue Nachhaltigkeitsstrategie des VW-Konzerns. Nachhaltigkeit ist in den Ausschreibungen verstärkt in den Fokus gerückt und Sicherheiten gegen Korruption sowie Compliance stellen die zu erfüllenden Ausschreibungskriterien dar. Nur um ein Gefühl zu bekommen: Allein beim VW Konzern sind über 40.000 Zulieferer betroffen. Eine negative Prüfung durch den Konzern kann die Löschung des Unternehmens aus der Datenbank bedeuten – teilweise mit existenziellen Folgen.

Was ist zu tun?

Natürlich sind gesetzliche Themen vom Unternehmen zu adressieren. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB) entsprechend geregelt ist und etwaige Korruptionskriterien bei Ausschreibung eingehalten werden. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation mit korruptionsaufdeckenden Medien und das daran geknüpfte Vertrauen der Konsumenten sowie Partner in eine nachhaltig gestaltete Geschäftsstruktur sind essentiell. Die ernsthafte und umfassende Befassung mit dem Thema Korruption ist als erfolgreiches Unternehmen unabdingbar. Eine entsprechende Kompetenzerweiterung für Mitarbeiter finden Sie unten aufgezählt..

Bereits vorhandene Managementsysteme im High-Level-Structure, wie die des Qualitätsmanagements, helfen beim Aufbau eines Antikorruptionsmanagementsystems (ABMS) nach ISO 37001.

Autor

Netzwerkpartner

Herr Mag.iur. Martin Fridl

Netzwerkpartner, Produktexperte Compliance Management Systeme, ONR 192050, ISO 37001, ISO 19600

Ansprechpartner Sicherheit (Safety)

Team

Herr Eckehard Bauer, MSc

Prokurist Business Development für Risiko- und Sicherheitsmanagement, Business Continuity, Verkehr

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