Die EG-Seilbahnverordnung zielt auf die Verbesserung der Sicherheit von Kunden und der Beschäftigten im Seilbahnbereich. Sie sieht für die Seilbahnen in allen EU-Staaten gleiche, grundlegende Sicherheitsanforderungen vor. Dazu werden einheitliche Prüfverfahren für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme von Seilbahnen festgelegt.
- Erhöhung des Marktanteils
- Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
- Erhöhung der Kundenzufriedenheit
- Reduktion von Kunden-Audits
- Nachweis für die Erfüllung von EU-Richtlinien
- Aufbau eines positiven Images in der Öffentlichkeit und bei den Behörden
Die Verordnung will einen gleich hohen Sicherheitsstandard für die Benützer aller Seilbahnen im Bereich der EU-Länder etablieren.
Erfüllen Sicherheitsbauteile und Teilsysteme die Kriterien der Richtlinie, erhalten sie die CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnete Teile können in allen Mitgliedstaaten zu den gleichen Bedingungen gekauft werden.
Derzeit werden spezielle europäische Spezifikationen als harmonisierte europäische Normen (EN) erarbeitet, welche die nationalen Sicherheitsbestimmungen ersetzen sollen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bestimmungen zur Bestellung und Bestätigung des Betriebsleiters und der Stellvertreter. Diese werden hinsichtlich Qualifikation und Ausnahmemöglichkeiten ergänzt.
Quality Austria ist für den Bereich Seilbahnen auf Grund der einschlägigen Akkreditierung durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierte Stelle entsprechend EU Verordnung 2016/424 in die NANDO-Liste eingetragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Akkreditierungen und Zulassungen“.