Transport

ECM Konformitätsbescheinigung / Zertifizierung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

Motivation und Nutzen

Mit der Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit wird mit dem Artikel 14 die Instandhaltung von Fahrzeugen im Schienenverkehrsbereich geregelt. Die Kriterien dazu werden in der Verordnung (EU) 2019/779 im Anhang III vorgegeben.

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle für Schienenfahrzeuge (Entity in Charge of Maintenance, kurz „ECM“) muss mittels des hier normierten Instandhaltungsmanagementsystems gewährleisten, dass die Fahrzeuge, für deren Instandhaltung die Stelle zuständig ist, in einem sicheren Betriebszustand sind. Sie muss sicherstellen, dass die Erhaltung, Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge gemäß den fahrzeugspezifischen Unterlagen und den anwendbaren Anforderungen, einschließlich der Instandhaltungsbestimmungen und der Bestimmungen der TSI (Technische Spezifikation für Interoperabilität) erfolgt.

Darüber hinaus muss die für die Instandhaltung zuständige Stelle aus den Anforderungen die für ihre Fahrzeuge erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen ableiten und diese entweder selbst durchführen oder sich gem. VO (EU) 2019/779 konformitätsbescheinigten (vulgo „ECM zertifizierten“) Instandhaltungsfunktionen (wie Instandhaltungsentwicklung) oder Instandhaltungserbringungsfunktionen (etwa Werkstätten oder mobile Instandhaltungen, mit denen die für die Instandhaltung zuständige Stelle entsprechende Verträge abschließt) bedienen. Bei einer bestehenden Zertifizierung nach ISO 9001 oder einer ECM Bescheinigung für Güterwagen nach VO (EU) 445/2011 können Synergien genutzt werden.

Ziele
  • Sicherung von Qualität, Transparenz und Nachweisbarkeit der geregelten und verordnungskonformen Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
  • Nachweis der Erfüllung der damit verbundenen internationalen (EU-weiten) Richtlinien und nationalen Vorgaben (etwa Eisenbahngesetze, TSI, CSM, …)
  • Sicherheit im Eisenbahn- und Schienenverkehr
Zielgruppe
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Halter*innen von Schienenfahrzeugen, welche die Funktion einer Instandhaltung zuständigen Stelle (ECM) wahrnehmen
  • Instandhaltungswerkstätten für Schienenfahrzeuge, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Halter*innen von Schienenfahrzeugen, Technische Büros und Unternehmen, die eine Instandhaltungsfunktion (Instandhaltungsentwicklungs-, Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement-, Instandhaltungserbringungsfunktion) wahrnehmen
  • Externe Anbieter*innen (Lieferfirmen) von Schienenfahrzeugkomponenten
Kriterien

Alle für die Schienenfahrzeuginstandhaltung zuständigen Stellen und Werkstätten, welche beispielsweise eine Instandhaltungserbringungsfunktion wahrnehmen, können sich als Nachweis, dass sie dieses System eingeführt haben und dieses auch analog den Forderungen des Anhanges II der VO (EU) 2019/779 bzw. Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/798 und den dazu erlassenen ERA Entscheidungen umsetzen, um eine diesbezügliche Konformitätsbescheinigung gemäß der ECM VO (EU) 2019/779 bemühen.

Nach einem schriftlichen Antrag für die Durchführung der Konformitätsbescheinigung an Quality Austria ist es möglich, diese Bescheinigung bei nachweislicher Erfüllung der Kriterien im Audit und der Inspektion zu erhalten.

Unternehmen mit Konformitätsbescheinigung nach ECM VO (EU) 2019/779 agieren gesetzeskonform.

Verbundene Vorleistungen mit einer Konformitätsbescheinigung für andere Schienenfahrzeuge nach ECM VO 2013/445 und den jährlichen Überwachungsaudits können bei der Zertifizierung angerechnet werden.

Akkreditierung

Quality Austria bietet ECM Konformitätsbescheinigungen für die für Instandhaltung zuständige Stellen bzw. Instandhaltungsfunktionen für Schienenfahrzeuge gem. VO (EU) 2019/779 an und ist als Zertifizierungsstelle für ECM für alle Schienenfahrzeuge (Güterwagen, Lokomotiven, Triebzüge, Reisezugwagen, Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, Bau-/Instandhaltungsfahrzeuge, Sonstige) akkreditiert sowie bei der ERA (European Railway Agency) in der ERADIS Datenbank unter Certification Body angeführt.

Andere relevante Normen

ECM VO (EU) 2019/779 (Nachfolgeverordnung zur ECM VO (EU) 2011/445), SMS Eisenbahnsicherheit nach EU-RL 2016/798 bzw. nationalen EisbG, SMS nach VO (EU) 2018/762, ISO 9001, EN 13816, IRIS, ÖNORM D 4901 bzw. Common Safety Methods (CSM) nach VO (EU) 402/2013 (inkl. VO (EU) 1136/2015) und VO (EU) 1078/2012)

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