Die Teilnehmenden werden mit den relevanten abfallrechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht, um ihre Aufgabe als Abfallbeauftragte*r gegenüber Betriebsinhaber*innen, Mitarbeiter*innen des Unternehmens und Behörden wahrnehmen zu können.
Keine
Verantwortungsträger*innen für Umweltschutz, die sich zur*zum betrieblichen Abfallbeauftragten ausbilden lassen möchten.
Die Inhalte des Lehrgangs decken die Anforderungen des Merkblattes Abfallbeauftragte*r im Sinne des § 11 AWG 2002 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Wir bieten auf Anfrage gerne Termine an und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Änderungen vorbehalten.
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