13. Mrz 2019

Praxiserfahrungen zu ISO 45001 Audits und IAF MD 22

Kommentar von 

Eckehard Bauer, MSc
Business Development für Risiko- und Sicherheitsmanagement, Business Continuity, Verkehr
Auditor, Trainer

Vor zirka einem Jahr ist die ISO 45001:2018 erschienen und Quality Austria hat die zugehörige Akkreditierung als erste österreichische Zertifizierungsorganisationerhalten. In diesem ersten Jahr seit der Veröffentlichung hat die Quality Austria mehr als 200 Firmen nach ISO 45001 zertifiziert.

Als Kernproblem hat sich nicht die stark an die ISO 9001 und ISO 14001 angelehnte ISO 45001 per se herausgestellt, sondern die massiven Auflagen, welche mit dem IAF MD 22:2018 vorgegeben wurden.

Die drei wichtigsten Erkenntnisse aus den durchgeführten ISO 45001 Audits und den speziellen Trainings zur ISO 45001 habe ich als qualityaustria Produktverantwortlicher aber auch als Auditor, der die Praxis aktiv erlebt, kurz zusammengefasst.

ISO 45001:2018

  • Speziell der Begriff des „BESCHÄFTIGTEN“ wird sehr oft nur mit dem Arbeitnehmer gleichgesetzt. Die ISO 45001 sieht in dem Begriff des „Beschäftigten“ jedoch alle Personen zusammengefasst und definiert sie als „Person, die Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten ausführt, die im Einflussbereich der Organisation stehen.“. Damit sind Angestellte, Arbeiter, Werkvertragsnehmer, Kontraktoren, usw. gemeint.
  • Es wird nicht verlangt, dass die zertifizierten Organisationen nun ihre an österreichische Gesetze orientierten und etablierten Begriffe abändern. Es reicht ein Vermerk in dokumentierter Information, dass unter dem Begriff “Beschäftigter“ neben den eigenen Arbeitnehmern auch Werkvertragsnehmer, Kontraktoren usw. verstanden werden, welche arbeitsbezogen für die Organisation tätig sind.
  • Bei „BETEILIGUNG DER BESCHÄFTIGTEN“ im Kapitel Führung, kann es unterschiedliche Elemente zur Konsultation geben, welche sich zwischen Mitarbeitern, Kontraktoren, Werkvertragsnehmer unterscheiden.
  • Ein wesentliches Element hierzu kann für Organisationen über 100 Mitarbeitern z. B. die ASA sein. Es wird mit keinem Wort in der Norm verlangt, dass die Führung nun mit den Beschäftigten über die Strategie der Firma entscheiden muss, es wird nur verlangt, dass die Führung vor einer Entscheidung die Beschäftigten „konsultieren“ soll, um ein entsprechend breites Spektrum zur Entscheidung von relevanten Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Themen zu haben.
  • Der Begriff des „VORFALL“ ist breiter als jener des reinen Unfalls („Vorkommnis, das durch die Arbeit oder während der Arbeit auftritt und zu Verletzungen und Erkrankungen führt oder führen könnte“), da auch jene Ereignisse zu betrachten sind, die zu Erkrankungen führen (z. B. Umgang mit Chemikalien, Arbeitsbedingungen, welche zu Berufserkrankungen führen können, usw.).

IAF MD 22:2018

Der IAF MD 22:2018 gilt für die BS OHSAS 18001, AUVA SGM und ISO 45001.

Ich habe auf Basis von Kunden-Rückmeldungen versucht, die prägnantesten Themen zum MD 22 nochmals so zu formulieren, dass das Verständnis für die Umsetzung gegeben ist.

  • Die Quality Austria ist noch vor Angebotslegung verpflichtet, einen Faktencheck auf Basis eines Formulars durchzuführen.
  • Jeder Kunde erhält eigene Arbeitssicherheits-AGB zur rechtlichen Durchsetzbarkeit, mit den geforderten MD 22 Punkten (Information bei Vorfällen/Rechtsverstößen).
  • Unverzügliche Meldung an die Zertifizierungsstelle über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder eines Verstoßes gegen die Vorschriften, sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
    • Anmerkung zur vagen Formulierung im MD 22:
    • Alle diese Themen dürfen sich nur auf „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ beziehen (z. B. ein schwerer meldepflichtiger Vorfall nur nach dem Eisenbahnrecht ist nicht relevant – es gilt nur ein „schwerer meldepflichtiger Vorfall bzw. rechtlicher Verstoß, welcher den Arbeitnehmer- bzw. Gesundheitsschutz“ betrifft und für welche die zertifizierte Organisation verantwortlich ist.
    • Die AUVA ist eine Versicherung, deswegen wird die AUVA von Quality Austria nicht als „Aufsichtsbehörde“ anerkannt.
    • Das Arbeitsinspektorat ist eine relevante „Aufsichtsbehörde“.
    • Unsere Definition für schwerwiegenden Vorfall mit Behördenmeldung ist derzeit „Unfall > 24 Tage oder tödlicher Unfall“ oder gleichwertiges. Schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften ist derzeit „Strafe von > 5.000 Euro“ --> Achtung nur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
      Abgrenzung: qualityaustria Auditoren sind keine Richter!
      Wir treffen keine Vorverurteilungen oder ähnliches. Wir halten uns an die Gesetze und entscheiden erst, ob ein rechtlicher Regelverstoß eine Auswirkung auf das Arbeitssicherheitsmanagement hat, wenn ein anerkanntes Urteil vorliegt.
  • Meldung durch zertifizierte Organisation:
    • Die zertifizierte Organisation muss den Zertifizierer unverzüglich informieren, sobald sie Klarheit über das Ausmaß des Vorfalls bzw. Rechtsverstoßes hat.
    • Die Meldung erfolgt anhand des qualityaustria Dokuments oder eines eigenen Dokumentes, aus welchem ersichtlich ist „was passiert ist“ und ob „ein Versagen des Managementsystems vorliegt“.
    • Die Meldung wird an office(at)qualityaustria.com gesandt.
    • Die Quality Austria entscheidet gemeinsam mit dem Auditor der Organisation und unter Einbindung des Kunden über die weitere Vorgangsweise, entsprechend der Vorgaben des MD 22. Dies geschieht jedoch nur auf Grundlage von gerichtsfesten Fakten.
    • Beim nächstfolgenden Audit wird der qualityaustria Auditor den Vorfall/Verstoß durchsprechen und entsprechend in der Auditdokumentation festhalten.
  • Im Audit-Eröffnungsgespräch muss die Arbeitssicherheit thematisiert werden.
  • Auditpartner – Audit-Interview
    • Planung von Interviews (wenn relevant) außerhalb der normalen Arbeitszeit (z. B. bei Schichtdienst).
      Anmerkung: Es wird nicht verlangt, die Nachtschicht zu auditieren. Wenn die Normalarbeitszeit 9:00 bis 14:30 Uhr ist, so müssen die Betriebsbegehungen so eingeplant werden, dass das Audit in der Fertigung vor 9:00 oder nach 14:30 Uhr durchgeführt werden kann.
    • Verpflichtende Ansprechpartner während des Audits und beim Abschlussgespräch (*)
      • Managementverantwortlicher für Arbeitssicherheit (z. B. handelsrechtliche Geschäftsführer, verantwortliche Beauftragte nach § 23 ArbIG, usw.)*
      • Repräsentant der Beschäftigten für Arbeitssicherheit (z. B. SVP, SFK, Betriebsrat, usw.)*
      • Personal, das für die Überwachung der Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich ist (z. B. AM, Betriebssanitäter, Ersthelfer, usw.)*
      • Manager, fix-beschäftige und überlassene Arbeitskräfte

 

Anmerkung: Die oben mit Stern (*) genannten Organisationsvertreter sind zum Abschlussgespräch einzuladen.

Ansprechpartner Sicherheit (Safety)

Team

Herr Eckehard Bauer, MSc

Prokurist Business Development für Risiko- und Sicherheitsmanagement, Business Continuity, Verkehr

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