Environment and Energy

Lehrgang Abfallbeauftragte*r UMBA

Gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) haben Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.

Berufsbild Abfallbeauftragte*r

Abfallbeauftragte interpretieren die rechtlichen Anforderungen aus der Perspektive der jeweiligen Organisation und berücksichtigen dabei wichtige Melde- und Dokumentationspflichten. Sie realisieren das Abfallwirtschaftsgesetz im Unternehmen und setzen dabei auf die Prinzipien Abfälle vermeiden, Abfälle wiederverwerten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Der*Die Abfallbeauftragte erstellt Abfallwirtschaftskonzepte, erkennt Einsparpotenziale und schult Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitende sind gemäß § 11. (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet, eine*n fachlich qualifizierte*n Abfallbeauftragte*n sowie eine Stellvertretung zu bestellen.

Funding

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